„Die Ersatzfüllung" können wir in der Höhe von 100% für die abgenommenen Ware oder Dienstleistungen leisten. Es kann ein Bestandteil des Vertrags sein.
Gesetz Nr. 435/2004 Sam., über die Beschäftigung § 81
Unsere Firma ist im Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik als ein rechtswirksamer Anbieter von Ersatzfüllung registriert.
Seit dem November 2017 wird die Ersatzfüllung elektronisch im Portal des Arbeitsamtes registriert. Falls Sie von uns die Ware oder Dienstleistungen mit „Ersatzfüllung" abnehmen, so speichern wir Ihre Rechnung in das System und das Arbeitsamt sendet Ihnen eine Bestätigung über die Evidenz dieser Rechnung in das System.
Beispiele „der Ersatzfüllung":
Falls Sie mindestens 25 Personen anstellen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Ersatzfüllung – Beispiel der Berechnung
Angestelltenanzahl 200 Personen
Pflichtanteil der angestellten Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkung 4 %
Pflichtanteil der angestellten Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkung
in der Berechnung auf den Gesamtanzahl 8 Personen
Der durchschnittliche Monatsverdienst in CZK
im Jahre 2017 27 500
Falls die Firma nicht die Ersatzfüllung ausnutzt und erfüllt nicht den Pflichtanteil bei Anstellung der Behinderten, ist verpflichtet für jeden Angestellten 2,5 x 27 500 = 68 750 CZK zu bezahlen (für ein Kalenderjahr)
Fall die Gesellschaft nicht diese Bedienungen erfüllt, ist verpflichtet umgerechnet in die Gesamtanzahl der behinderten Angestellten 8 x 68 750 = 550 000 CZK zu bezahlen
Falls die Firma die Ersatzfüllung ausnutzt, ist die Jahresabnahme das Siebenfache des durchschnittlichen Jahresverdienstes für einen Angestellten 7 x 27 500 = 192 500 zu bezahlen.
Bei der Umrechnung in die Gesamtanzahl der behinderten Angestellten handelt es sich um die Jahresabnahme von der Gesamtsumme 8 x 192 500 = 1 540 000 CZK.
Falls weitere Fragen zu diesem Thema entstehen, sind wir Ihnen gern zur Verfügung